Mobile Kleintierpraxis Gohres

menschlich – kompetent – gesundheitsorientiert

Abnahme des Sachkundenachweises von Hundehalterinnen/-haltern gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG)

Wir sind von der Tierärztekammer Nordrhein autorisiert, die Sachkunde von Hundehalterinnen/-haltern gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG) abzunehmen.
Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, müssen Sie die Haltung der zuständigen Behörde anzeigen. Dazu benötigen Sie u.a. den Nachweis der erforderlichen Sachkunde, den wir Ihnen nach einem bei uns bestandenen Multiple-Choice-Test und anschließendem Gespräch bescheinigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Praxis von Montag, dem 15.09.2025 bis einschließlich Dienstag, dem 30.09.2025 wegen unseres Betriebsurlaubs geschlossen bleibt.

Während unserer Abwesenheit können Sie sich im Notfall an folgende Kollegen wenden:
Mobiler Tiernotdienst 24 – Tel.: 0160-8811 884

Vetmobil24 - Tel.: 0152-0841 41 43

Tierklinik Neandertal GbR - Landstraße 51, 42781 Haan - Tel.: 02129-375070 (telefonische Voranmeldung nötig)